Garantie


Immer mehr Menschen legen Wert auf ein gutes Gebiss und investieren in ästhetisch anspruchsvolle Füllungen, Kronen oder Prothesen. Kommt es in einzelnen Fällen zu qualitativen Mängeln, ist das für den Patienten natürlich ärgerlich. Deshalb gibt es bei uns eine Garantie – die so genannte Gewährleistungspflicht. Falls es wider Erwarten zu einem Problem mit der neuen Krone oder der Füllung kommt, führen wir eine kostenlose Nachbehandlung. Für Schäden, die der Zahnarzt nicht erkennen konnte oder nicht verursacht hat, trägt er keine Verantwortung. Weist ein Zahnersatz erkennbare Schwächen auf, darf ihn der Zahnarzt nicht eingliedern. Er muss diese beheben oder durch das zahntechnische Labor beseitigen lassen, das den Zahnersatz hergestellt hat.
Unser Ziel in betreff Garantie ist das Folgen der fachspezifischen Regeln.Deshalb ist eine gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Nachsorge vorausgesetzt!